Was darf offiziell auf eine Torte? Die Regeln für Tortendekoration
Alles, was du auf eine Torte legst, die du verkaufst, fällt unter das Recht. Essbare Dekoration unter die Zusatzstoffregeln, und alles, was nicht essbar ist, die Torte aber berührt, unter die Regeln für Lebensmittelkontaktmaterialien. Verantwortlich bist du, auch wenn du die Dekoration fertig eingekauft hast. In diesem Blog liest du, was in der EU und in Deutschland gilt, was sich in den letzten Jahren rund um Glitzer, Farbstoffe, Gold und Silber tatsächlich geändert hat, und wie du es in deiner eigenen Backstube praktisch regelst.
Unter unserem Blog über den Bedazzled Cake kam ein Kommentar von einer Followerin, die mitten in ihren Bäckerprüfungen steckt. Sie schrieb, sie sei erstaunt darüber, wie vieles offiziell gesehen eigentlich nicht mehr erlaubt ist, sobald man sich in die Regeln einliest. Genau die richtige Beobachtung, und ein Thema, über das viele Bäckerinnen erst nachdenken, wenn etwas schiefgeht. Deshalb haben wir es recherchiert. Wo die Regeln nicht ganz eindeutig sind, sagen wir das auch dazu.

Kurz gefasst: was erlaubt ist und was nicht
- Nicht erlaubt: loser Kunststoffglitzer. Seit dem 17. Oktober 2023 darf er in der gesamten EU nicht mehr verkauft werden, auch nicht als Bastelglitzer.
- Nicht erlaubt: Titandioxid (E171). Seit dem 7. August 2022 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Steckte reichlich in älterem weißem Glitzer und in Perlglanzpulver.
- Nicht erlaubt: Acryl-Bastelsteinchen und Spielzeugfiguren auf einer Torte, die du verkaufst. Nicht für Lebensmittelkontakt geprüft.
- Achtung: Blattgold und Silber sind zugelassen, aber nur für eine begrenzte Zahl von Anwendungen. Silber (E174) steht außerdem unter Druck.
- Achtung: sechs grelle Farbstoffe erfordern einen Warnhinweis auf dem Etikett zur Aufmerksamkeit von Kindern.
- Achtung: frische Blumen sind nicht verboten, die Risiken sind aber real.
- Erlaubt: nicht essbare Dekoration, die für Lebensmittelkontakt geeignet ist, sofern deine Kundin weiß, dass sie vor dem Anschneiden herunter muss.
Die Grundregel: du bist verantwortlich für alles, was auf der Torte liegt
Viele Bäckerinnen denken, die Verantwortung liege beim Lieferanten. Das ist nicht so. Sobald du eine Torte in Verkehr bringst, bist du diejenige, die nachweisen können muss, dass alles darauf sicher ist. Die britische Lebensmittelbehörde formulierte es vor einigen Jahren unmissverständlich, als Bäckerinnen nach Blumen auf Torten fragten: wer die Blumen und das Zubehör auf die Torte bringt und die Torte anschließend in Verkehr bringt, ist die verantwortliche Person.
Diese Logik gilt für Topper, Stecker, Glitzer und Steine genauso. Und es ist nicht nur eine britische Auffassung: sie folgt aus der europäischen Verordnung über Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. In Deutschland heißen diese Materialien im LFGB Bedarfsgegenstände. Die Verordnung gilt nicht nur für Teller und Verpackungen, sondern für alle Gegenstände, bei denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie bei normaler Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Ein Cake Topper, den du in die Buttercreme steckst, fällt also klar darunter. Der Kern von Artikel 3: ein Material darf keine Bestandteile in Mengen an das Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung des Lebensmittels in unvertretbarer Weise verändern oder Geschmack oder Geruch beeinträchtigen.
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 3.
Praktisch heißt das: "mein Lieferant hat gesagt, das geht" ist keine Verteidigung, wenn du es nicht belegen kannst. Frag also nach Unterlagen, und heb sie auf.
Drei Kategorien, die du auseinanderhalten musst
Fast die gesamte Verwirrung rund um Tortendekoration entsteht dadurch, dass drei verschiedene Dinge durcheinandergehen. Hältst du sie auseinander, wird der Rest logisch.
1. Essbar. Aus Lebensmitteln und zugelassenen Zusatzstoffen hergestellt. Es darf in den Mund und zählt in deiner Zutatenliste und deiner Allergeninformation mit. Zuckerblumen, Schokoladendekor, Esspapier, Isomalt und Gelatinesteine gehören hierher.
2. Nicht essbar, aber für Lebensmittelkontakt geeignet. Es darf die Torte berühren, aber nicht gegessen werden. Denk an einen guten Kunststofftopper oder einen Stecker, der als Lebensmittelkontaktmaterial geprüft ist. Erkennbar an der Angabe "für Lebensmittelkontakt" oder am Glas-Gabel-Symbol. Diese Angabe ist übrigens nicht verpflichtend bei Gegenständen, die schon durch ihre Beschaffenheit eindeutig für Lebensmittel bestimmt sind, etwa ein Tortenheber: die Pflicht gilt gerade für Gegenstände, bei denen es sich nicht von selbst versteht.
3. Nur Dekoration. Zum Anschauen gedacht, nicht für die Nähe von Lebensmitteln. Hier geht es am häufigsten schief, weil die Verpackung beruhigend klingt. Achte auf den Begriff "non-toxic" oder "ungiftig": das ist ein Bastelbegriff und bedeutet nur, dass du nicht akut krank wirst, wenn du versehentlich etwas davon abbekommst. Es ist keine Freigabe für die Verwendung auf Lebensmitteln.
Für Kunststoff gilt zusätzlich, dass außerhalb der Einzelhandelsstufe, also bei deinem Großhändler oder Importeur, eine schriftliche Konformitätserklärung vorliegen muss. Als Abnehmerin darfst du sie anfordern.
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, Artikel 15 und 16, sowie Verordnung (EU) Nr. 10/2011, Artikel 15.
Glitzer: hier hat sich wirklich etwas geändert
Wenn es ein Thema gibt, bei dem sich die Antwort in den letzten Jahren tatsächlich verschoben hat, dann ist es Glitzer. Zwei getrennte Regeln spielen hier hinein, und sie werden oft vermischt.

Titandioxid ist aus dem Essen verschwunden
E171 Titandioxid gab Glitzer und Perlglanzpulver ihren deckenden weißen Glanz. Seit dem 7. August 2022 darf ein Lebensmittel mit E171 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. In Kosmetik und Arzneimitteln ist der Stoff weiterhin zugelassen, und genau das erklärt, warum er dir immer noch begegnet. Stehen bei dir noch alte Döschen Glitzer oder Perlglanzpulver im Schrank, schau auf die Zutatendeklaration.
Quelle: Verordnung (EU) 2022/63 vom 14. Januar 2022, in Kraft seit 7. Februar 2022, mit einer Übergangsfrist bis zum 7. August 2022.
Loser Kunststoffglitzer darf gar nicht mehr verkauft werden
Das ist die Regel, die die meisten Bäckerinnen überrascht, und sie kommt nicht aus dem Lebensmittelrecht, sondern aus dem Chemikalienrecht. Seit dem 17. Oktober 2023 darf loser Glitzer aus nicht abbaubarem Kunststoff unter fünf Millimetern nirgendwo in der EU mehr verkauft werden. Also auch nicht als Bastelglitzer, und auch nicht, wenn du ihn "nur zur Dekoration" verwendest. Glitzer aus Glas oder Metall, biologisch abbaubarer oder wasserlöslicher Glitzer und Glitzer, der fest in einem Material eingebettet ist, fallen nicht unter das Verbot. Die Überwachung liegt bei den Behörden der Bundesländer.
Quelle: Verordnung (EU) 2023/2055, die Beschränkung absichtlich zugesetzter Mikroplastikpartikel in Anhang XVII der REACH-Verordnung.
Und was ist dann "essbarer" Glitzer?
Wirklich essbarer Glitzer besteht aus Lebensmitteln und zugelassenen Farbstoffen und hat deshalb eine Zutatendeklaration mit E-Nummern oder Zutatennamen. Achte dabei auf einen häufigen Bestandteil: Kaliumaluminiumsilikat (E555) ist laut EFSA nicht als eigenständiger Zusatzstoff in Lebensmitteln zugelassen, sondern nur als Trägerstoff in bestimmten Pigmenten. Ein Glitzer, dessen Hauptbestandteil E555 ist, ist damit kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff.
Der praktische Test ist einfach. Dreh das Döschen um. Siehst du eine Zutatenliste und den Hinweis, dass es sich um ein Lebensmittel handelt, dann ist es essbar. Siehst du nur Marketingsprache, "for decoration only" oder überhaupt keine Zutaten, dann ist es das nicht, so schön das Wort auf der Vorderseite auch aussieht.
Blattgold und Silber: weiter verkauft als zugelassen
Blattgold und Silberperlen werden überall verkauft, die Zulassung ist aber schmaler, als der Verkauf vermuten lässt. Gold (E175) und Silber (E174) sind in der EU zugelassen, aber nicht als allgemeine Dekoration von Backwaren. Die Anwendungen, die durchgängig genannt werden, sind: die äußere Überzugsschicht von Süßwaren, die Verzierung von Schokolade und Liköre.
Dieser Unterschied ist in der Praxis relevant. Blattgold auf einem Schokoladendekor, das du auf die Torte setzt, passt in diese Beschreibung. Blattgold direkt auf Buttercreme oder lose über eine Torte gestreute Silberperlen passen nicht selbstverständlich hinein. Willst du sichergehen, sieh in der Zusatzstoffdatenbank der Europäischen Kommission nach oder frag deinen Lieferanten, unter welche Lebensmittelkategorie das Produkt fällt.
Bei Silber kommt noch etwas dazu. Die EFSA veröffentlichte im April 2025 eine Folgebewertung und kam zu dem Schluss, dass die verfügbaren Daten nicht ausreichen, um die Sicherheit von E174 festzustellen. Es gibt offene Fragen zur Gentoxizität, zur Charakterisierung von Nanopartikeln und zur Freisetzung von Silberionen. Soweit wir feststellen konnten, ist E174 derzeit weiterhin zugelassen und die Europäische Kommission hat noch keine Verordnung erlassen, die den Stoff streicht. Es ist aber ein Thema, das man im Auge behalten sollte: wer jetzt ein großes Dekorsortiment auf Silber aufbaut, baut auf einen Stoff mit unsicherer Zukunft.
Grelle Farben: der Warnhinweis, den viele Bäckerinnen nicht kennen
Sechs synthetische Farbstoffe erfordern eine zusätzliche Angabe auf dem Etikett. Es geht um Tartrazin (E102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E110), Azorubin oder Carmoisin (E122), Cochenillerot A (E124) und Allurarot AC (E129). Genau das sind die Farben, mit denen du kräftiges Gelb, Orange und Rot mischst.
Bei Lebensmitteln mit einem oder mehreren dieser sechs Farbstoffe muss auf dem Etikett der Name oder die E-Nummer des Farbstoffs stehen, gefolgt von: "kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang V zu Artikel 24.
Bei vorverpackten Produkten ist das unstrittig. Bei lose verkauften Produkten vertreten europäische Aufsichtsbehörden unterschiedliche Positionen. Das heißt nicht, dass du es ignorieren kannst, denn viele Bäckerinnen verkaufen vorverpackt, ohne es so zu nennen: eine Torte, die du morgens einpackst und die später am Tag abgeholt wird, ist vorverpackt.
Der einfachste Weg: wähle Gelfarben ohne diese sechs, dann stellt sich die Frage gar nicht. Verwendest du sie doch, setz den Hinweis einfach dazu. Es ist eine zusätzliche Zeile auf dem Etikett, das du für deine Allergeninformation ohnehin erstellst.
Cake Topper, Stecker und Figuren
Ein Topper ist rechtlich keine Verzierung, sondern ein Gegenstand, der mit Lebensmitteln in Berührung kommt. Das macht die Fragen, die du stellen musst, konkret.
- Ist er für Lebensmittelkontakt geprüft? Such nach der Angabe "für Lebensmittelkontakt" oder dem Glas-Gabel-Symbol, oder frag deinen Lieferanten nach einer Konformitätserklärung.
- Was steckt in der Torte? Ein Stiel aus unbekanntem Material gehört nicht direkt in die Buttercreme. Verwende eine lebensmittelechte Hülse oder lass den Topper auf einem Plättchen aufliegen.
- Kann sich etwas lösen? Kleine lose Teile sind eine Erstickungsgefahr, besonders bei Kindertorten.
- Ist es eigentlich Spielzeug? Spielzeugfiguren fallen unter das Spielzeugrecht, nicht unter die Regeln für Lebensmittelkontakt. Die beiden sind nicht austauschbar.
- Sind es Bastelmaterialien? Acryl-Strasssteine und Klebesteine aus dem Bastelladen sind nicht für Lebensmittelkontakt geprüft und gehören nicht auf eine Torte, die du verkaufst.
Kerzen gehören in diese Liste. Verwende Halter, damit weder die Kerze selbst noch schmelzendes Material in der Torte landet.

Womit steckst du einen Topper denn sicher in die Torte?
Hier stößt du auf etwas Praktisches: eine Standardproduktkategorie "Topperhülse" gibt es eigentlich nicht. Was Bäckerinnen in der Praxis verwenden, sind zwei Dinge, die es im Tortendekorationsgroßhandel ganz normal zu kaufen gibt.
Posy Picks, auch Blumenstecker oder Flower Spikes genannt. Hohle Kunststoffröhrchen mit einer Spitze, gemacht für Tortendekoration. Du drückst die Spitze in die Torte und der Stiel kommt in das Röhrchen, sodass nichts direkt mit der Buttercreme in Berührung kommt. Gedacht sind sie für Blumenstiele, sie funktionieren aber genauso gut für einen dünnen Topperstiel, sofern der Durchmesser passt.
Hohle Tortendübel. Die Kunststoffstützen, mit denen du Torten stapelst, gibt es auch in hohler Ausführung. Säge ein Stück in der Länge ab, die du brauchst, und du hast genau so ein Röhrchen. Vorteile: du hast sie wahrscheinlich schon da, sie sind stabiler, und du bestimmst die Länge selbst.
Worauf du beim Einkauf achtest, ist dasselbe wie beim Topper: frag nach der Konformitätserklärung. Es geht um Kunststoff, der die Torte berührt, also gelten die Regeln für Lebensmittelkontaktmaterialien in vollem Umfang. Ein Röhrchen, das als "für Tortendekoration" verkauft wird, ist nicht automatisch für Lebensmittelkontakt geprüft.
Zwei Lösungen, die du besser lässt. Ein Trinkhalm abschneiden klingt naheliegend, aber Einwegtrinkhalme aus Kunststoff sind in der EU seit dem 3. Juli 2021 nach der Einwegkunststoffrichtlinie verboten, und Papierhalme werden in Buttercreme weich. Und den Topper auf einen Holzspieß kleben: der Spieß mag lebensmittelecht sein, der Klebstoff meistens nicht.
Willst du gar kein Röhrchen, gibt es zwei Alternativen. Lass den Topper auf einem Plättchen aufliegen, statt ihn hineinzustecken, oder wähle einen Topper mit breitem flachem Fuß. Bei Bento- und Minitorten ist das ohnehin oft praktischer, weil die Torte zu flach ist, um einen Stiel richtig zu verankern.
Frische Blumen: kein Verbot, aber mehr Risiko als gedacht
Frische Blumen auf Torten sind nicht verboten, und genau das macht sie schwierig: die Abwägung liegt bei dir. Die britische Lebensmittelbehörde nennt vier Risiken, die auch hier gelten. Blüten, Blätter, Beeren oder Pflanzensaft können giftig sein oder eine allergische Reaktion auslösen. Es können Rückstände von Pflanzenschutzmitteln darauf sein, auch bei biologisch angebauten Blumen. Kinder essen Dekoration, ohne nachzudenken. Und es können Insekten oder Schnecken darin sitzen.

Das erste Risiko ist vor kurzem noch konkret geworden. Das Beratungsbüro der niederländischen Lebensmittelbehörde NVWA veröffentlichte am 21. Januar 2026 eine Risikobewertung auf Basis von 177 Proben importierter Rosen. Es wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden. Eine der Empfehlungen lautet, Verbraucher aktiv darauf hinzuweisen, keine Rosenblätter zu essen, mit besonderem Blick auf kleine Kinder. Für den deutschen Markt ist das relevant, weil die Niederlande der größte Umschlagplatz für Schnittblumen in Europa sind. Schnittblumen werden nicht als Lebensmittel angebaut, entsprechend gelten für sie auch keine Rückstandshöchstgehalte.
Willst du trotzdem mit frischen Blumen arbeiten, ist das die sichere Vorgehensweise:
- Wähle bewusst: schlag jede Sorte nach und halte giftige Sorten komplett von der Torte fern.
- Arbeite mit einer Barriere. Setz Stiele in eine lebensmittelechte Hülse oder auf ein Plättchen, damit kein Pflanzensaft in die Torte zieht.
- Niemals Blumendraht oder Floristenband direkt in die Torte, und niemals Draht, der in der Torte zurückbleibt.
- Setz die Blumen so spät wie möglich, kontrolliere auf Insekten und spüle oder wische sie sauber.
- Sag deiner Kundin, dass die Blumen vor dem Anschneiden herunter müssen, und schreib es in deine Auftragsbestätigung.
Eine Alternative, die immer besser wird: Zuckerblumen oder Blumen aus Esspapier. Sie haben keines dieser Probleme und halten auf dem Foto auch länger durch.

Große nicht essbare Elemente: die Lektion des Bedazzled Cake
Beim Bedazzled Cake kommt alles Obenstehende gleichzeitig zusammen. Die Steine sind groß, sie verschwinden in der Buttercreme und es sind Dutzende. Ein Stein von zwei Zentimetern, der beim Anschneiden übersehen wird, ist eine Erstickungs- und Bruchgefahr.
Wähle bei diesem Trend deshalb wirklich essbare Steine aus Gelatine, Agar oder Isomalt, wenn die Torte einfach angeschnitten und gegessen wird. Verwendest du doch nicht essbare Elemente, dann als bewusst abzunehmendes Schaustück, aus einem für Lebensmittelkontakt geeigneten Material, und zähl bei der Übergabe laut mit deiner Kundin durch, wie viele darauf sind.

So dokumentierst du es in fünf Schritten
Regeln einhalten ist das eine, nachweisen können, dass du sie einhältst, das andere. Das kostet dich kaum Zeit und macht einen enormen Unterschied, falls jemals eine Frage kommt.
- Frag beim Einkauf jedes Dekorartikels nach Unterlagen: einer Konformitätserklärung oder zumindest einer klaren Angabe, dass der Artikel für Lebensmittel geeignet ist.
- Leg eine einfache Übersicht pro Artikel an, mit Lieferant, Artikelnummer und einem Foto des Etiketts. Ein Ordner auf dem Handy reicht.
- Schreib nicht essbare Bestandteile in deine Auftragsbestätigung, damit deine Kundin es schwarz auf weiß hat, bevor die Torte das Haus verlässt.
- Leg ein Kärtchen in die Box, auf dem steht, was vor dem Anschneiden herunter muss und wie viele Teile es sind.
- Sag es bei der Übergabe auch laut. Das ist der Moment, in dem es hängen bleibt.
Was das für die Übergabe bedeutet
Es fällt auf, wie viele dieser Regeln auf denselben Punkt hinauslaufen: deine Kundin muss wissen, was auf der Torte liegt und was herunter muss. Das ist nicht nur ein rechtlicher Punkt, es ist auch ein Präsentationspunkt.
Eine Tortenbox mit Fenster hilft dabei mehr, als man denkt: deine Kundin sieht die Torte und die Dekoration im Moment der Übergabe, ohne dass jemand sie anfassen muss. Genau das ist der Moment, in dem du erklärst, welche Teile herunter müssen. Ein stabiles Cake Board, das etwas größer ist als die Torte, hält die Dekoration von der Box fern, sodass beim Schließen des Deckels nichts an deiner Arbeit entlangstreift.
Schau dir das Sortiment an Tortenboxen mit Fenster und Cake Boards von Cupcakedozen.de an, damit deine Torte bei deiner Kundin zu Hause genauso sicher und genauso schön ankommt, wie sie auf deiner Arbeitsplatte stand.
Häufige Fragen zu Tortendekoration und Regeln
Darf man nicht essbare Dekoration auf eine Torte legen, die man verkauft?
Ja, aber unter Bedingungen. Das Material muss für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sein, es darf keine Stoffe an die Torte abgeben, und deine Kundin muss wissen, dass es vor dem Anschneiden herunter muss. Bastelmaterialien und Spielzeug erfüllen das nicht.
Ist essbarer Glitzer immer wirklich essbar?
Nein. Wirklich essbarer Glitzer besteht aus Lebensmitteln und zugelassenen Farbstoffen und hat eine Zutatendeklaration. Produkte, die nur "non-toxic" oder "for decoration only" angeben, sind es nicht. Achte auch auf E555 Kaliumaluminiumsilikat: das ist laut EFSA nicht als eigenständiger Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Ist Glitzer in der EU verboten?
Loser Glitzer aus nicht abbaubarem Kunststoff unter fünf Millimetern darf seit dem 17. Oktober 2023 in der EU nicht mehr verkauft werden, auf Grundlage der Mikroplastikbeschränkung in Verordnung (EU) 2023/2055. Glitzer aus Glas oder Metall, biologisch abbaubarer oder löslicher Glitzer und Glitzer, der fest in einem Material eingebettet ist, fallen nicht darunter.
Ist Titandioxid (E171) noch in Tortendekoration erlaubt?
Nein. Seit dem 7. August 2022 dürfen Lebensmittel mit E171 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden, auf Grundlage von Verordnung (EU) 2022/63. In Kosmetik und Arzneimitteln ist der Stoff weiterhin zugelassen, was erklärt, warum er dir noch begegnet.
Darf Blattgold auf eine Torte?
Gold (E175) ist in der EU zugelassen, aber für eine begrenzte Zahl von Anwendungen: die äußere Überzugsschicht von Süßwaren, die Verzierung von Schokolade und Liköre. Blattgold auf einem Schokoladendekor passt dort hinein, Blattgold direkt auf Buttercreme nicht selbstverständlich. Frag im Zweifel deinen Lieferanten, unter welche Lebensmittelkategorie das Produkt fällt.
Darf man frische Blumen auf eine Torte legen?
Ein Verbot gibt es nicht, aber die Risiken sind real: giftige Sorten, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insekten und Draht in der Torte. Schnittblumen werden nicht als Lebensmittel angebaut, es gelten also keine Rückstandshöchstgehalte. Arbeite immer mit einer Barriere zwischen Blume und Torte, lass keinen Draht zurück und sag deiner Kundin, dass die Blumen herunter müssen.
Womit steckst du einen Cake Topper sicher in eine Torte?
Mit einem Posy Pick (Blumenstecker) oder einem Stück hohlem Tortendübel, damit der Stiel die überzogene Oberfläche nicht berührt. Frag auch für dieses Röhrchen nach einer Konformitätserklärung, denn es ist Kunststoff, der mit der Torte in Berührung kommt. Ein abgeschnittener Trinkhalm oder ein aufgeklebter Holzspieß ist keine gute Alternative.
Wer haftet, wenn sich die Dekoration als nicht sicher herausstellt?
Wer die Torte in Verkehr bringt, also die Bäckerin. Dass du die Dekoration fertig eingekauft hast, ändert daran nichts. Frag deshalb deinen Lieferanten nach Unterlagen und heb sie auf.
Dieser Blog gibt allgemeine Informationen auf Basis der EU-Verordnungen und Veröffentlichungen, die zum Zeitpunkt des Schreibens verfügbar waren, und ist keine Rechtsberatung. Regelungen ändern sich. Für deine eigene Situation wende dich an die Lebensmittelüberwachung deines Bundeslandes, deine Innung oder deinen Lieferanten.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, mit Anhang V
- Verordnung (EU) 2022/63, Verbot von Titandioxid (E171)
- Verordnung (EU) 2023/2055, Beschränkung absichtlich zugesetzter Mikroplastikpartikel
- NVWA, Risikobewertung zu Pflanzenschutzmittelrückständen auf importierten Rosen, 21. Januar 2026
- EFSA, Follow-up of the re-evaluation of silver (E 174) as a food additive, 2025
- EFSA, Neubewertung von Calcium- und Kaliumaluminiumsilikat (E 554, E 555), 2020
DE
EN